B2B

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden (B2B)

§ 1 Allgemeiner, Geltungsbereich 1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist. 3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 4. Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen gelten also nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 5.Auch Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. 3. Die Annahme kann entweder in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§3 Preise

1. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Hohe von 19% 2. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Werk. Transportkosten in EU-/Drittländer weichen je nach Einfuhrland ab und werden entsprechend geltend gemacht. 3. Ab 1000,- Euro netto Warenwert versenden wir frachtfrei innerhalb Deutschlands falls nichts anderes vereinbart. 4. Der Mindesbestellwert bei Folgebestellungen beträgt 600.-netto bei Metallmöbel.

§ 4 Lieferung und Leistungszeit

1. Lieferfristen und Termine auf unseren Auftragsbestätigungen sind nicht verbindlich, es sei denn, wir haben diese als ausdrücklich und verbindlich bezeichnet. Haben wir die Einhaltung eines Termin oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen. 2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen grundsätzlich berechtigt. 3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 4. Kommt der Käufer In Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufällig Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Der Käufer kann die Zahlung gemäß den im jeweiligen Angebot vorgesehenen Zahlungsmethoden vornehmen. 2. Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto, ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Übergabe der Ware zu zahlen. 3. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum des Verkäufers. 2. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt. 3. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 4. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung, darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. 5. Stellt der Käufer einen Antrag auf Insolvenz hat er den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. 6. An Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Modelle, Werkzeuge, Formen und dergleichen, soweit von uns hergestellt, bleiben in unserem Eigentum, es sei denn, es wird im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung getroffen, wonach das Eigentum und die Rechte an diesen Gegenständen gegen gesonderte Vergütung auf den jeweiligen Auftraggeber übergehen sollen.

§ 8 Mängel / Gewährleistung

1. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. 2.Die allgemeine Verjährungsfrist für Anspruche aus Sach- und Rechtsmängeln unserer Erzeugnisse beträgt abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB grundsätzlich ein Jahr ab dem Tag, ab dem die Gefahr auf den Käufer übergeht § 9 Haftung 1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haben wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Auf Schadensersatz haften wir-gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. 8. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b. für Schaden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Anspruche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungs- recht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Bildrechte AIIe Bildrechte liegen bei uns (Copyright). Eine Verwendung von Bildern ohne vorherige Zustimmung mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) ist verboten. Die Zustimmung zur Nutzung von Bildern kann von uns jederzeit widerrufen werden.

§ 11 Konstruktionsänderungen 1. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. 2. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 12 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts 2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit alter sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine entsprechende gesetzliche Bestimmung nicht zur Verfügung stehen oder zu einem untragbaren Ergebnis führen, soll die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die die Parteien anstelle der unwirksamen Klausel vereinbart und die, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Wiesbaden.

Gültig ab dem 01.01.2020